title
header

Benutzungsordnung

Um allen Erholungssuchenden Ruhe und Erholung bieten zu können, haben Sie bitte Verständnis für nachstehende Verbote.

Untersagt ist:

  • das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, im Übrigen besteht Leinenzwang
  • das Tauchen
  • andere durch Lärm, Spiele, sportliche Übungen und dgl. zu belästigen und zu stören
  • den Badestrand durch Abfälle aller Art zu verunreinigen
  • Feuerstätten zu errichten
  • Radfahren und Reiten, sowie das Befahren mit Mopeds und sonstigen Motorfahrzeugen außerhalb dafür vorgesehener Wege
  • Schwimmen, Baden und Waschen von Tieren
  • Waschen von Fahrzeugen
  • Fischen ohne Berechtigungsschein
  • Zelten und Aufstellen von Wohnwagen

Im Interesse aller Erholungssuchenden müssen Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht werden.

Download "Verordnung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen an den Wasserflächen des Naherholungsgebietes Niederforst Weichering"