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Feiern, Zelten und Grillen

Liebe Erholungssuchende!

Aufgrund zahlreicher Beschwerden und der zunehmenden Müllflut in unserem Naherholungsgebiet sowie aufgrund der Verordnung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen über das Landschaftsschutzgebiet "Brucker Forst" weisen wir auf folgende Regelungen im Naherholungsgebiet Weichering hin:

Seitens des Vereins stehen ausgewiesene Feuerstellen und Grillplätze zur Verfügung.

  1. Die Feuerstelle bzw. der Grillplatz muss vor Benutzung reserviert werden.
    Die Reservierung erfolgt für den Platz nördlich des Sees I beim Pächter der Gaststätte "Seestüberl",
    Jopp Andreas: 0172 / 68 54 126
    für die anderen Feuerstellen und Grillplätze beim Pächter der Gaststätte "Bierstüberl"
    Fam. Babtan, Tel. Babtan Marius: 0152 / 03 73 44 48
  2. Der Pächter ist berechtigt und verpflichtet, von Ihnen folgende Gebühren zu verlangen:
    - Feuerstelle/Grillplatz 35€ pro Tag/Abend bis 50 Personen
    - Feuerstelle/Grillplatz 50€ pro Tag/Abend über 50 Personen
    - Zelten: 2 € je Person und Nacht
  3. Sicher wollen auch Sie einen sauberen Grillplatz/ eine saubere Feuerstelle vorfinden. Um sicherzustellen, dass der Grillplatz/die Feuerstelle sauber verlassen wird, ist der Pächter berechtigt und verpflichtet, von Ihnen eine Kaution von 100 € zu verlangen, welche Sie nach sauberem Verlassen des Platzes wieder zurück erhalten.
  4. Falls Sie zwar keine Feuerstelle mieten wollen, aber dennoch mit Ihrer Familie am See grillen möchten, dürfen Sie gerne Ihren tragbaren Grill oder eine Feuerschale von zu Hause mitbringen und am Strand außerhalb der eingerichteten Grillplätze aufstellen. Dies ist selbstverständlich kostenlos. Sie müssen sich jedoch ebenso beim Gaststättenpächter, Gaststätte "Seestüberl", Tel. Jopp Andreas: 0172/ 68 54 126, bzw. Gaststätte Bierstüberl, Fam. Babtan, Tel. Babtan Marius: 0152 / 03 73 44 48 anmelden.
    Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Fall der Gaststättenpächter zur Sicherstellung eines sauberen Verlassens des Strandes eine Kaution von 50€ verlangen kann, welche Sie nach sauberem Verlassen des Platzes wieder zurückbekommen.
  5. Beachten Sie ausreichenden Abstand des Feuers zum Wald!
    Bei Zuwiderhandlungen ist der Verein berechtigt, die Kaution einzubehalten und ggf. Platzverbot zu erteilen.
  6. Anordnungen unseres Personales und unserer Beauftragten (Gaststättenpächter) ist unbedingt Folge zu leisten.
    Bei Zuwiderhandlungen ist der Verein berechtigt, Platzverbot zu erteilen.
  7. Sämtliches für das Grillen oder Zelten benötigte Material ist vom Erlaubnisnehmer zu liefern. Die Entnahme von Brennholz, Tieren usw. aus dem Wald bzw. von Fischen aus dem See ist nicht erlaubt. Ebenso ist das Material und ist zu Fuß bzw. per Fahrrad oder Handkarren vom Parkplatz aus anzuliefern bzw. abzufahren. Das Befahren der gesperrten Wege mit Kfz oder Fuhrwerken bzw. das Öffnen der Schranken ist nicht erlaubt.
  8. Es darf nur naturbelassenes, trockenes Holz bzw. Holzkohlen für Grillen und Feuermachen verwendet werden. Das Verbrennen von Müll, Spanplatten, lackiertem Holz, Paletten usw.  ist verboten!
  9. Die Aufführung von Musikdarbietungen sowie übermäßige Lautäußerungen sind zu vermeiden. Insbesondere darf nach 22:00 Uhr keine Musik mehr aufgeführt werden. Dies gilt auch für Aufführungen aus Rundfunkgeräten oder Tonträgergeräten.
  10. Sämtlicher beim Feiern/Grillen entstehender Müll ist mit nach Hause zu nehmen. Die aufgestellten Mülltonnen dienen nur den im Rahmen des Bade- und Spazierbetriebs entstehenden Kleinabfällen (z.B. Einwegtaschentücher, Eisverpackungen usw.)
  11. Der genutzte Platz ist sauber und ordentlich, befreit von sämtlichem Müll, Essensresten, Glassplittern und ähnlichem zurückzugeben. Auch Verschmutzungen bzw. Ablagerungen von Dritten, welche im Bereich des Nutzungszeitraums entstanden sind oder bei der Übergabe vor Nutzung vorhanden waren, aber nicht auf dieser Vereinbarung vermerkt wurden, werden dem Erlaubnisnehmer zugerechnet. Für die Organisation der Platzabnahme ist der Erlaubnisnehmer allein verantwortlich. Er kann sich z.B. nicht darauf berufen, dass der Vertreter des Vereins "ja keine Zeit gehabt" hätte und daher der Platz jetzt wieder verschmutzt sei.

Wir bitten um Verständnis für die im Interesse eines geordneten Betriebes notwendigen Regelungen!