Feiern, Zelten und Grillen
Achtung: Neue Regeln ab 01.01.2025
Liebe Erholungssuchende!
Aufgrund zahlreicher Beschwerden und der zunehmenden Müllflut in unserem Naherholungsgebiet sowie aufgrund der Verordnung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen über das Landschaftsschutzgebiet "Brucker Forst" weisen wir auf folgende Regelungen im Naherholungsgebiet
Weichering hin:
Seitens des Vereins stehen ausgewiesene Feuerstellen und Grillplätze zur Verfügung. Diese befinden sich am See II (großer See) bzw. auf der Fläche zwischen den beiden Seen (sog. „Mittelinsel“). Am kleinen See stehen keine Feuerstellen und Grillplätze zur Verfügung.
Seitens des Vereins stehen ausgewiesene Feuerstellen und Grillplätze zur Verfügung.
- Die ausgewiesenen Feuerstellen bzw. der Grillplatz müssen vor Benutzung reserviert werden.
Die Reservierung erfolgt für die Feuerstellen und Grillplätze beim Pächter der Gaststätte "Bierstüberl" Fam. Babtan, Tel. Babtan Marius: 0152/ 037 344 48
Der Pächter ist berechtigt und verpflichtet, von Ihnen folgende Gebühren zu verlangen:- Ausgewiesene Feuerstelle/Grillplatz 35 € pro Tag/Abend bis 50 Personen
- Ausgewiesene Feuerstelle/Grillplatz 50 € pro Tag/Abend über 50 Personen
- Falls Sie zwar keine Feuerstelle mieten wollen, aber dennoch mit Ihrer Familie am See grillen möchten, können Sie Ihren tragbaren Grill oder eine Feuerschale von zu Hause mitbringen und auch außerhalb der eingerichteten Grillplätze aufstellen.
Beachten Sie jedoch: Der Platz zum Grillen, auch bei selbstmitgebrachten Grills wird durch den zuständigen Gaststättenpächter zugewiesen und ist einzuhalten. Dazu müssen Sie sich bei Eintreffen am See beim zuständigen Gaststättenpächter, Gaststätte "Seestüberl", Fam. Jopp, Tel. Jopp Andreas: 0172/ 68 54 126, bzw. Gaststätte Bierstüberl, Fam. Babtan, Tel. Babtan Marius: 0152/ 037 344 48 anmelden.
Der Pächter ist berechtigt und verpflichtet, von Ihnen folgende Gebühren zu verlangen:
Grillen (ohne Zelten) mit selbst mitgebrachtem Privatgrill/Feuerschale:
- Familien und sonstige Gruppen bis 10 Personen: Pro Tag 5 € Gebühr,
- bis jede weitere 10 Personen 5 € Zuschlag (z.B. 8 Personen kosten 10 €, 19 Personen 20 €, 50 Personen 50 €)
Den Anordnungen des Pächters ist unbedingt Folge zu leisten. In Einzelfällen kann der Pächter das Grillen auch untersagen.
Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Fall der Gaststättenpächter zur Sicherstellung eines sauberen Verlassens des Strandes eine Kaution von 50 € verlangen kann, welche Sie nach sauberem Verlassen des Platzes wieder zurückbekommen.
- Falls Sie am See Zelten wollen:
Der Pächter ist berechtigt und verpflichtet, für das Zelten von Ihnen folgende Gebühren zu verlangen:
- Kleines Zelt (1-4 Mann) 10 € pro Zelt und Nacht
Der Betrieb eines privat mitgebrachten Grills/Feuerschale ist in diesem Preis inklusive und muss nicht extra bezahlt werden.
- Größere Gruppen (20 Personen und mehr) 50 € pro Nacht.
Der Betrieb eines privat mitgebrachten Grills/Feuerschale ist in diesem Preis inklusive und muss nicht extra bezahlt werden.
- Kleines Zelt (1-4 Mann) 10 € pro Zelt und Nacht
- Sicher wollen auch Sie einen sauberen Grillplatz/ eine saubere Feuerstelle vorfinden. Um sicherzustellen, dass der Grillplatz/die Feuerstelle sauber verlassen wird, ist der Pächter berechtigt und verpflichtet, von Ihnen eine Kaution von 100 € zu verlangen, welche Sie nach sauberem Verlassen des Platzes wieder zurückerhalten.
- Beachten Sie ausreichenden Abstand des Feuers zum Wald! Bei Zuwiderhandlungen ist der Verein berechtigt, die Kaution einzubehalten und ggf. Platzverbot zu erteilen. Ebenso kann bei Waldbrandgefahr das Grillen durch den Pächter verboten werden.
- Anordnungen unseres Personals und unserer Beauftragten (Gaststättenpächter) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verein berechtigt, Platzverbot zu erteilen.
- Sämtliches für das Grillen oder Zelten benötigte Material ist vom Erlaubnisnehmer zu liefern. Die Entnahme von Brennholz, Tieren usw. aus dem Wald bzw. von Fischen aus dem See ist nicht erlaubt. Ebenso ist das Material zu Fuß bzw. per Fahrrad oder Handkarren vom Parkplatz aus anzuliefern bzw. abzufahren. Das Befahren der gesperrten Wege mit Kfz oder Fuhrwerken bzw. das Öffnen der Schranken ist nicht erlaubt.
- Es darf nur naturbelassenes, trockenes Holz bzw. Holzkohlen für Grillen und Feuermachen verwendet werden. Das Verbrennen von Müll, Spanplatten, lackiertem Holz, Paletten usw. ist verboten!
- Die Aufführung von Musikdarbietungen sowie übermäßige Lautäußerungen sind zu vermeiden. Ab 22 Uhr bis 6 Uhr sind Musikdarbietungen jeder Art, auch aus Rundfunkgeräten oder Lautsprecheranlagen sowie übermäßige Lautäußerungen und Lärm jeder Art streng untersagt.
- Das Betrieben von Notstromaggregaten ist aus Gründen des Boden- und Gewässerschutzes strengstens untersagt. Auch das bloße Mitführen oder Bereithalten dieser Aggregate ist untersagt.
- Sämtlicher beim Feiern/Grillen entstehender Müll ist mit nach Hause zu nehmen. Die aufgestellten Mülltonnen dienen nur den im Rahmen des Bade- und Spazierbetriebs entstehenden Kleinabfällen (z.B. Einwegtaschentücher, Eisverpackungen usw.)
- Bei Zuwiderhandlungen wird vom Hausrecht des Vereins als Eigentümer gebraucht gemacht und ein Betretungsverbot ausgesprochen. Ebenso behalten wir und vor, auch bei kleineren Verstößen die Polizei zu informieren und ggf. Anzeige zu erstatten.
- Jeder genutzte Platz ist sauber und ordentlich, befreit von sämtlichem Müll, Essensresten, Glassplittern, Hundekot und ähnlichem zurückzugeben. Auch Verschmutzungen bzw. Ablagerungen von Dritten, welche im Bereich des Nutzungszeitraums entstanden sind oder bei der Übergabe vor Nutzung vorhanden waren, aber nicht auf dieser Vereinbarung vermerkt wurden, werden dem Erlaubnisnehmer zugerechnet.
Für die Organisation der Platzabnahme ist der Erlaubnisnehmer allein verantwortlich. Er kann sich z.B. nicht darauf berufen, dass der Vertreter des Vereins "ja keine Zeit gehabt" hätte und daher der Platz jetzt wieder verschmutzt sei.
Wir bitten um Verständnis für die im Interesse eines geordneten Betriebes notwendigen Regelungen!