Benutzungsordnung
Um allen Erholungssuchenden Ruhe und Erholung bieten zu können, haben Sie bitte Verständnis für nachstehende Verbote.
Untersagt ist:
- das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, im Übrigen besteht Leinenzwang
- das Tauchen
- andere durch Lärm, Spiele, sportliche Übungen und dgl. zu belästigen und zu stören
- den Badestrand durch Abfälle aller Art zu verunreinigen
- Feuerstätten zu errichten
- Radfahren und Reiten, sowie das Befahren mit Mopeds und sonstigen Motorfahrzeugen außerhalb dafür vorgesehener Wege
- Schwimmen, Baden und Waschen von Tieren
- Waschen von Fahrzeugen
- Fischen ohne Berechtigungsschein
- Zelten und Aufstellen von Wohnwagen
Im Interesse aller Erholungssuchenden müssen Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht werden.